Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich vorbehaltlich individueller Vereinbarungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungs-, Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe.
Über Kosten und Risiken sprechen wir mit Ihnen ganz offen vorab.